Schutzmöglichkeiten bei häuslicher Gewalt

Durch das 2002 eingeführte Gewaltschutzgesetz haben betroffene Frauen verschiedene Möglichkeiten, Unterstützung zu bekommen.

Nach dem Einsatz der Polizei kann der Verursacher einen Platzverweis von bis zu 14 Tagen erhalten. In dieser Zeit darf er sich der Wohnung der Betroffenen nicht nähern. Im Rahmen der pro-aktiven BISS-Arbeit nehmen wir umgehend Kontakt zu der betroffenen Frau auf, um ihr ein Beratungsgespräch anzubieten. Außerdem unterstützen wir die Frau bei der Antragstellung einer Einstweiligen Anordnung beim Amtsgericht. Sie kann erwirken, dass sich der Verursacher ihr für ein halbes Jahr nicht nähern darf und ihr ggf. die gemeinsame Wohnung für diesen Zeitraum zugesprochen wird.

Darüber hinaus hat sie die Möglichkeit, das Umgangsrecht zum Wohl der Kinder vorerst auszusetzen. Sind Frauen von Stalking betroffen, ist es erforderlich, die Beweise (ZeugInnen, SMS, E-Mails o.ä.) zu sammeln und der Polizei vorzulegen und die Nachstellung anzuzeigen. Liegen genügend Beweise vor, kann ebenfalls eine Einstweilige Anordnung beantragt werden. Verstößt der Verursacher gegen die Anordnung (dieses muss die betroffene Frau erneut anzeigen/melden) leitet die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren ein.

Es besteht ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bei Gewalttaten in der Familie. Nach jedem Polizeieinsatz oder einer Anzeige im Nachhinein auf der Polizeiwache, erstellt die Polizei eine Strafanzeige mit dem Ziel der Strafverfolgung. Wenn die betroffene Frau die Anzeige nicht beantragt oder zurückzieht, wird das Verfahren oft wieder eingestellt. Bei wiederholter, schwerer oder sexueller Gewalt prüfen Amtsgericht oder Staatsanwaltschaft in jedem Fall, inwieweit Anklage erhoben wird. Eine Zustimmung der betroffenen Frau ist nicht erforderlich.

Antragstellung beim Amtsgericht

Zuständig für Hannover ist das Amtsgericht im Volgersweg 1, 30175 Hannover, Telefon 0511.347-0. Wochentags kann morgens ab 8 Uhr eine Wartemarke gezogen werden. Es ist zu empfehlen, mindestens 30-60 Minuten eher da zu sein. Es ist mit einigen Stunden Bearbeitungszeit zu rechnen! Mit einem vorher ausgefüllten Formular (z.B. in der Bestärkungsstelle) geht es deutlich schneller, da die Frau evtl. direkt bei den RichterInnen vorsprechen kann. Folgende Unterlagen sollten mitgebracht werden (teilweise in dreifacher Ausführung):

  • Ausweis
  • Kopie über Platzverweis und die Vorgangsnummern der Polizei
  • Eine chronologische Aufstellung der Gesamtereignisse Ärztliches Attest (falls vorhanden)
  • Aussagen und Eidesstattliche Versicherung von Zeugen mit Adressen und Unterschrift
  • Möglicher Aufenthaltsort des Mannes Unterlagen über die finanzielle Situation/Gehaltsabrechnung um eine Kostenübernahme zu beantragen
  • Ggf. das schon ausgefüllte Formular der Einstweiligen Anordnung

In der Regel wird dem Antrag noch am selben Vormittag stattgegeben und dem Verursacher per Gerichtsvollzieher zugestellt.