Formen häuslicher Gewalt

Häusliche Gewalt findet in verschiedene Formen und Ausprägungen statt. Häufig treten mehrere Gewaltformen gleichzeitig auf.

Die meisten Gewaltformen sind:

Psychische Gewalt

Die Frau* “klein machen”, Abwertungen; Demütigungen; sie für die Gewalt verantwortlich machen; Eifersucht und Kontrolle; ihr Selbstvertrauen zerstören

Einschüchterungen

Durch Blicke, Gesten, Schreien und Toben; Zerstören von Gegenständen; Misshandlungen von Tieren

Drohungen

Die Frau* zu verletzten, zu töten; sie dazu zwingen, die Anzeige zurückzunehmen; mit Beendigung des Aufenthaltsrechtes drohen

Bagatellisieren

Vorgefallene Misshandlungen verharmlosen oder abstreiten

Benutzen der Kinder

Drohungen, die Kinder wegzunehmen oder zu töten; Umgangsrecht für Drohungen und weitere Ausübung von Gewalt benutzen (s.u.).

Soziale Gewalt-Isolation

Ständige Kontrolle was sie tut; Verbot von Außenkontakten mit Nachbar-/innen; Freund/-innen, Familie

Stalking

Ihr nachstellen, auflauern; sie massiv unter Verfolgungsangst setzen

Körperliche Gewalt

Ohrfeigen, Schubsen, Schlagen, Treten, Verbrennen, Verprügeln, Misshandlung mit Gegenständen

Sexuelle Gewalt

Vergewaltigung; zum Anschaffen zwingen; Nötigung sexuelle Handlungen vorzunehmen oder diese zu ertragen

Ökonomische Gewalt

Ihr nicht erlauben zu arbeiten; um Geld bitten lassen; kleines Haushaltsgeld; kein Einblick ins Familieneinkommen.

Cybergewalt

Im Internet demütigende Fotos verbreiten; in sozialen Netzwerken das Profil hacken und falsche Nachrichten verschicken; Gerüchte via Internet verbreiten (Rufmord); unter Verwendung von Spyware den Aufenthalt und alle Nachrichten mitverfolgen….

Umgangs- und Sorgerechtsverfahren/Institutionelle Gewalt

Fortsetzen der Gewalt über die Manipulation/Aufhetzen der Kinder gegen die Mutter oder im direkten Übergabekontakt. Das Wechselmodell als Bedrohung einetzten; Manipulation aller beteiligten Institutionen von Sorgerechtsverfahren (s.u.); das ignorieren der klar geäußerten Umgangswünsche der Kinder; die Herausgabe der Kinder mit Polizeigewalt einfordern.

 

Zusammenfassung

Neben allen Formen leichter und schwerer körperlicher und sexueller Gewalt findet fast immer, häufig auch ausschließlich in Partnerschaften psychische Gewalt statt. Dazu gehören u.a. Drohungen, Abwertungen und Beleidigungen, stark kontrollierendes Verhalten (z.B. Eifersucht) und das Vorschreiben von Umgang/Kontakten (soziale Gewalt). Die betroffenen Frauen führen mitunter viele Jahre ein Leben in Isolation und ständiger Kontrolle und Vorschriften. Ihre meist finanziell schlechtere Lage (da Abhängig vom Gehalt des Partners – ökonomische Gewalt) wird als Machtmittel missbraucht. Die Sorge um die Kinder und die wirtschaftliche Zukunft hält die Frauen davon ab, aus der Partnerschaft auszusteigen.

Auch die jahrelange ständige Kontrolle durch den Partner führt bei den betroffenen Frauen häufig dazu, dass sie sich nicht mehr in der Lage sehen, die kleinsten selbstständigen Aufgaben zu erledigen und eigene Entscheidungen zu treffen. Das Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen sind verschüttet. Sie fürchten sich davor allein zu sein und fühlen sich immer noch sehr mit dem Partner verbunden (Verlussängste). Mitunter droht der Partner auch Gewalttaten an und die Angst davor, dass er diese wahr macht, führt zu Handlungsunfähigkeit der Frauen.

Wenn Partnerschaften getrennt wurden, und ein Partner übt durch ständige persönliche Anwesenheit (auflauern) und Telefonterror psychische Gewalt aus, spricht man von Stalking.

Auch über Besuchskontakte der gemeinsamen Kinder kann psychische Gewalt weiter ausgeübt werden (z.B. Drohung mit Kindesentzug u.ä.). Die Kinder selbst können instrumentalisiert werden und durch negative Einflüsse wird eine Entfremdung zur Mutter angestrebt (Instrumentalisierung/Benutzen der Kinder). In Hochstrittigen Umgangsverfahren versuchen die Väter oft über das Einfordern des alleinigen Sorgerechts oder das Wechselmodell (hier entfällt weitestgehend der Unterhalt für die Kinder) die Kinder von der Mutter zu entfernen. Die Manipulation und Täuschungen der Väter von allen am Gerichtsverfahren beteiligten Personen und das Igorieren der vorherigen häuslichen Gewaltvorfälle bezeichnen wir als Institutionelle Gewalt!